Hygiene und Kontaminationsvermeidung bei der Feuerwehr

Eine Exposition von Einsatzkräften mit Gefahrstoffen kommt im Feuerwehreinsatz häufig vor.

Die im Mai 2020 veröffentlichte DGUV Information 205-035 „Hygiene und Kontaminationsvermeidung  bei der Feuerwehr“ unterstützt die Unternehmer öffentlicher Feuerwehren bei der Pflicht zur Durchführung von Präventionsmaßnahmen zur Expositionsvermeidung gegenüber Gefahrstoffen, die sich aus der DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ ergeben.

Hintergrund:

Eine Exposition von Einsatzkräften mit Gefahrstoffen kommt im Feuerwehreinsatz häufig vor. Für den ABC-Einsatz nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 5001) ist klar geregelt, welche Schutz- und Hygienemaßnahmen für die Einsatzkräfte zu treffen sind. Daher ist im ABC-Einsatz eine Dekontamination von Einsatzkräften, Ausrüstungen, Fahrzeugen und Geräten der Feuerwehr zur Vermeidung von Gesundheitsschäden und Stoff-verschleppungen selbstverständlich. Auch bei Einsätzen außerhalb des ABC-Bereiches besteht möglicherweise das Risiko einer Exposition gegenüber Gefahrstoffen, die ohne geeignete Schutzmaßnahmen akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen können. Hier ist es in der Regel nicht praxisnah oder notwendig eine Dekontamination nach FwDV 500 durchzuführen. Jedoch sind auch in diesen Fällen Maßnahmen zur Einsatzstellenhygiene erforderlich. Diese DGUV Information enthält Hilfestellungen und Hinweise, um eine Gefährdung der Einsatzkräfte durch Brandrauch, andere Verbrennungsprodukte bzw. -rückstände und damit assoziierte Gefahrstoffe zu vermeiden. Es werden Maßnahmen aufgezeigt, um Feuerwehrangehörige vor der unmittelbaren Exposition gegenüber diesen Gefahrstoffen zu schützen und gesundheitsgefährdenden Kontaminationen wirksam entgegen zu treten. Darüber hinaus sind beispielhafte Hygienemaßnahmen beschrieben, die zur Einsatzplanung, -vorbereitung und -durchführung herangezogen werden können.

Hier geht es zur Information >>