Hinweise für die Brandbekämpfung von Lithium­Ionen­Akkus bei Fahrzeugbränden

Die Zahl der Feuerwehreinsätze bei Verkehrsunfällen oder Fahrzeugbränden mit Beteiligung von Hybrid­ und Elektrofahrzeugen nimmt aktuell zu

Zur Unterstützung der Unfallversicherungsträger hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Fachbereiche eingerichtet. Diese Fachbereiche bilden eine für alle Unfallversicherungsträger verbindliche, einheitliche und gesicherte Fachmeinung zu Präventionsthemen. Der Fachbereich „Feuerwehren Hilfeleistungen Brandschutz“ veröffentlicht regelmäßig Informationsschreiben zu aktuellen Themen mit dem Titel „Fachbereich (FB) Aktuell“ .
In der im Juli 2020 veröffentlichten Information Fachbereich aktuell „Hinweise für die Brandbekämpfung  von Lithium­Ionen­Akkus bei Fahrzeugbränden“ (FBFHB-024)

Hintergrund:

Die Zahl der Feuerwehreinsätze bei Verkehrsunfällen oder Fahrzeugbränden mit Beteiligung von Hybrid­ und Elektrofahrzeugen nimmt aktuell zu. Hieraus ergeben sich auch Fragestellungen zu möglichen Gefahren und sicheren Löschverfahren bei Fahrzeugbränden, bei denen auch Lithium­Ionen­Akkus vom Brandgeschehen betroffen sind.
Grundsätzlich unterscheidet sich die Brandbekämpfung bei Fahrzeugbränden mit Beteiligung von Lithium­Ionen­Akkus nicht wesentlich von Bränden bei konventionell angetriebenen Fahrzeugen (z.B. Benzin­ oder Dieselfahrzeuge). Die in der Informationsschrift aufgeführten Hinweise sollen eine Hilfestellung bieten. Dabei bezieht sich die Schrift  auf Serienfahrzeuge. Bei Kleinserien oder individuell nachgerüsteten Fahrzeugen kann sie nur als grobe Orientierungshilfe angesehen werden.

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