Haushaltshilfen sind gegen Arbeitsunfälle versichert

Alle in Privathaushalten beschäftigten Personen sind per Gesetz bei einer Berufskrankheit, sowie einem Arbeits- oder Wegeunfall versichert.

Für sie gelten also die gleichen Regeln wie für andere Arbeitnehmer im Berufsleben auch. Als Haushaltshilfe gelten z.B. Reinigungskräfte, Küchenhilfen, Gartenhilfen oder Babysitter. Dem umfangreichen Leistungskatalog an die Versicherten bei einem Versicherungsfall steht die Beitragspflicht des Arbeitgebers gegenüber.

Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in einem Privathaushalt im Saarland hat der Arbeitgeber eine Anmeldung bei der Unfallkasse Saarland einzureichen. Dort wird z.Zt. ein Jahresbeitrag von 35 € pro Haushaltshilfe erhoben.

Ist die Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale angemeldet, wird der Beitrag dort erhoben.

FAQ´s und Infos zum Versicherungsschutz, dem umfangreichen Leistungskatalog und alle notwendigen Formulare gibt es unter www.uks.de/mitgliedschaft/haushaltshilfen oder telefonisch

unter 06897/9733-0.