Gesetzliche Unfallversicherung empfiehlt Absage aller Ersthelferseminare

Die Versicherten von Mitgliedsbe trieben der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften sollten bis zunächst 30. Mai2020 an keiner Aus- oder Fortbildung zum Ersthelfer oder zur Ersthelferin teilnehmen.

Das empfehlen die Unfallversicherungsträger dringend, um sich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Damit folgen sie den derzeitigen Vorgaben der politischen Entscheidungsgremien.

Sind bereits Teilnehmende zu Ersthelferkursen in den nächsten Wochen bis Ende Mai angemeldet und diese Kurse nicht bereits durch die ausbildende ermächtigte Stelle abgesagt worden, sollten sich die Mitgliedsbetriebe umgehend mit der ermächtigten Stelle wegen einer Verschiebung der Aus- oder Fortbildung in Verbindung zu setzen.

Nach der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" haben Unternehmensleitungen dafür zu sorgen, dass Ersthelfer in Betrieben in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden. Sollte diese Frist aufgrund der Kurs-Absagen nun überschritten werden, zeigen sich Unfallkassen und Berufsgenossenschaften kulant. Nach Wiederaufnahme des Regelbetriebs sollten die Kurse nachgeholt werden. Bei deutlicher Überschreitung oder in Zweifelsfällen sollte erneut eine Teilnahme an einer Ersten-Hilfe-Ausbildung erfolgen.

Welche Regelungen die Unfallversicherungsträger im Einzelnen getroffen haben, können Sie hier nachlesen: Informationen einzelner Berufsgenossenschaften für die Beschäftigten ihrer Branchen:

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft

Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)

Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)

Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)

Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW)

Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)

Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)

Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr)

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

 

Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand

Unfallkasse Baden-Württemberg

Landesunfallversicherung / Kommunale Unfallversicherung Bayern

Unfallkasse Berlin

Unfallkasse / Feuerwehrunfallkasse Brandenburg

Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen

Unfallkasse Nord (Hamburg, Schleswig-Holstein)

Hanseatische Feuerwehrunfallkasse Nord (Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein)

Unfallkasse Hessen

Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern

Braunschweigischer Gemeinde-Unfallversicherungsverband

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover / Landesunfallkasse Niedersachsen

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg

Feuerwehrunfallkasse Niedersachsen

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

Unfallkasse Rheinland-Pfalz

Unfallkasse Saarland

Unfallkasse Sachsen

Unfallkasse Sachsen-Anhalt

Feuerwehrunfallkasse Mitte (Sachsen-Anhalt, Thüringen)

Unfallkasse Thüringen