Vor 50 Jahren ist am 01.04.1971 das „Gesetz über die Unfallversicherung für Schüler, Studenten sowie Kinder in Kindergärten“ in Kraft getreten. Zu dieser Zeit wurden rund 12 Millionen Menschen in die gesetzliche Unfallversicherung einbezogen und genießen seither den gleichen sozialen Schutz wie Beschäftigte. Dadurch ist ein gewaltiger sozialer Fortschritt eingetreten. Seit dieser Zeit sind die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand zuständig für die Schülerunfallversicherung.

Hintergrund der Einführung der Schülerunfallversicherung war ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 1967. Es ging dabei um einen Schadensersatzanspruch einer im Turnunterricht schwer verletzten Schülerin, der aufgrund einer fehlenden gesetzlichen Grundlage abgewiesen werden musste. Das Gericht gab aber damals in der Urteilsbegründung den Hinweis mit, dass es zur Aufgabe eines Rechtsstaates gehöre, eine Fürsorge für die ihm im Rahmen eines Schulbesuches anvertrauten Kinder zu übernehmen. Dieses Urteil war schließlich die Geburtsstunde der Schülerunfallversicherung, die im Laufe der Jahre immer weiterentwickelt worden ist. Heute können wir stolz sein auf diese soziale Errungenschaft.

Aus diesem Grunde haben wir gemeinsam mit dem Ministerium für Bildung und Kultur und unter Beteiligung von Schülerinnen und Schülern dieses Jubiläum mit im Livestream zugeschalteten Gästen begangen. Die Aufzeichnung des Livestreams können Sie sich hier noch anschauen:

Fragen und Antworten zur Schüler-Unfallversicherung

  • Schülerinnen und Schüler sind im digitalen Unterricht zu Hause genauso versichert wie im Präsenzunterricht in der Schule, weil sie bei dieser Tätigkeit dem organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule unterstehen.

    Nicht versichert sind Tätigkeiten des privaten, eigenwirtschaftlichen Lebens, wie zum Beispiel Essen, Trinken, Schlafen oder Aktivitäten in der Freizeit. Auch das Erledigen der Hausaufgaben ist dem privaten Verantwortungsbereich der Kinder zuzurechnen.

  • Eingangs hat Herr Frohnhöfer einige Worte zur Bundesstatistik erwähnt.

    Schwerpunkte bilden hierbei rund 400 t Sportunfälle, 300t Pausenunfällen und ca. 122t Unfälle während des Unterrichts. Ca. 110t sind im Bereich der Wegeunfallversicherung zuzurechnen.

    Grundsätzlich ist unsere Haupttätigkeit die Beratung telefonisch, schriftlich oder vor Ort in allen Bereichen einer Schule.

    Ein weiterer großer Tätigkeitsbereich ist das Seminar- und Qualifizierungswesen.

    Im Bereich der Sportunfälle bieten wir regelmäßige Seminare für Sportreferendare der verschiedenen Schulformen zusammen mit den jeweiligen Fachleitungen an. Seminare „Sicherheit im Schulsport“ werden regelmäßig über das LPM (Landesinstitut für Pädagogik und Medien) angeboten. Darüber hinaus gibt es einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch mit der Landesfachkonferenz Sport und der Schulsportbeauftragten in Kooperation Sportreferat des Ministeriums für Bildung und Kultur.

    Hier wird sowohl theoretisch als auch sportpraktisch das Thema Verhütung von Sportunfällen behandelt.  Von der baulichen Sicherheit einer Sporthalle, über Hilfestellung oder sicherheitsgerechter Geräteaufbau bis hin zu Neuerungen oder alternativen Sportarten wird gesprochen und eingeübt.

    Der nächste große Unfallschwerpunkt stellt der Pausenbereich bzw. die Schulhofunfälle dar. Hier stehen nicht unmittelbar die klassischen Spielplatzgeräte im Vordergrund, sondern eher die Gesamtgestaltung des Schulhofes allgemein. Häufig findet man noch teergebundene Schulhofflächen vor, auf dem wenig attraktives Spielangebot für die Schülerinnen und Schüler vorhanden ist. Auch wenn man meint, hier würden wenig Unfälle vorkommen, können wir aus Erfahrung sagen, dass auf solchen Schulhöfen ein erhöhtes Unfallgeschehen zu erkennen ist, als auf Schulhöfen, dass in mehrere Bereiche, z.B. Spielbereich, Kletterbereich, Ruhe- und Sitzzonen unterteilt ist.

    Aus diesem Grund bieten wir Beratungen und Schulungen vor Ort an, um diesen Lern- und Lebensraum zu verbessern.

    Im Bereich der Wegeunfallversicherung gibt es verschiedene Angebote und Kooperationen. Zum einen unterstützen wir die Jugendverkehrsschulen in der Verkehrserziehung in der Kita, in der Fahrradausbildung in der Grundschule. Und zum anderen gibt es die Aktion „Verkehrssicherheit Jetzt“ die sich an junge Fahranfänger der beruflichen Schulen richtet. Hier gibt es einen Theorieteil mit der Polizei und den Praxisteil beim ADAC als Fahrsicherheitstraining.

    In der Branchenregel Schule (Link: Branche Schule | DGUV Regeln | Regelwerk | DGUV Publikationen ) wird auch eine Problemstelle, die Bringzeit an der Grundschule, angesprochen. Hier entsteht häufig das Problem, dass viele Kinder gleichzeitig von den Eltern mit dem Auto zur Schule gebracht werden. Hierdurch können gefährliche Situationen entstehen. Natürlich ist es gesünder, wenn die Kinder z.B. in Gruppen zur Schule laufen. Wenn aber die Kinder dennoch zur Schule gebracht werden müssen, könnte man z.B. „Kiss and Go – Zonen“ einrichten. Heißt, dass Eltern Ihre Kinder auf einem definierten Parkplatz ca. 500m von der Schule entfernt aussteigen lassen und der Rest der Strecke selbstständig zurücklegen.

    Ansonsten bieten wir ein umfassendes Seminarangebot zur Unfallverhütung in Schulen an. Z.B. für Sicherheitsbeauftragte im inneren und äußeren Schulbereich, für das Schulsekretariat, Sicherheit im naturwissenschaftlichen Unterricht… um hier nur einige zu nennen. 

    Künftig angedacht ist in Zusammenarbeit mit dem LPM eine modulare Qualifikationsreihe für angehende Schulleitungen.

  • Schülerinnen und Schüler sind beim Ableisten eines Schulpraktikums über die Unfallkasse Saarland gegen Unfall versichert, wenn dieses Bestandteil des Schulunterrichtes ist (Regelfall). Ansonsten besteht Versicherungsschutz über die für den Praktikumsbetrieb zuständige Berufsgenossenschaft.

  • Neben der Unfallverhütungsvorschrift Schulen, die zusätzliche bauliche Vorgaben für Schulen beinhaltet, gibt es ganz neu die „Branchenregel Schule“.

    Diese Branchenregel beschreibt konkrete Präventionsmaßnahmen zur Erfüllung unseres gesetzlichen Auftrages: Verhütung von Schulunfällen, Berufskrankheiten und schulbedingten Gesundheitsgefahren.

    Branchenregel sind ein umfassendes Kompendium aus den Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherung und dem staatlichen Regelwerk. Somit wird hier alles für die „Branche“ Schule gebündelt und zusammengefasst.

    Die Adressaten sind in erster Linie Unternehmerinnen und Unternehmer der allgemeinbildenden oder beruflichen Schule. Konkret angesprochen werden hier der Schulsachkostenträger (Gemeinden und Landkreise) und der Schulhoheitsträger (Land). Darüber hinaus werden auch Schülerinnen und Schüler, die Beschäftigten im äußeren Schulbereich, Schulleitungen, Lehrkräfte und weitere Akteure in der Schule berücksichtigt.

    Es werden Arbeitsplätze und Tätigkeiten über Gefährdungen und Maßnahmen beschrieben.

    Darüber hinaus werden z.B. folgende aktuelle Themen angesprochen:

    • Lernen mit digitalen Medien
    • Schulentwicklung, weg vom Frontalunterricht, hin zur Cluster- bzw. Gruppenarbeit
    • Sport- und Bewegungsangebote
    • Schulverpflegung
    • Ganztagsangebote
    • Zusammenarbeit mit Eltern
    • Schule leiten
    • U.v.m.
  • Seit dem Schuljahr 2017/2018 will die Unfallkasse Saarland mit den saarländischen Schulen in einen präventiven Dialog über das schulische Unfallgeschehen treten.

    Deshalb haben wir allen saarländischen Schulen, getrennt nach Schulformen, ihre Statistik über das Schulunfallgeschehen der letzten Schuljahre zusendet. Wir verbinden damit die Hoffnung, dass diese neue Transparenz als Grundlage für einen vertieften Dialog über Sicherheit und Gesundheit sowohl schulintern als auch eventuell mit der UKS dienen kann. 

    Mit dieser individualisierten schulbezogenen Statistik möchten wir die Schulen sensibilisieren damit ein klares Bild über das tatsächliche eigene Unfallgeschehen gemacht werden kann.

    Um eine Vergleichbarkeit herzustellen, wurde die so genannte Tausendpersonenquote (TPQ) herangezogen, die im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung als typische Vergleichsgröße für die Unfallhäufigkeit benutzt wird. Diese berechnet sich im Verhältnis zur Anzahl der Unfälle zur SchülerInnenanzahl.

    In dieser Statistik haben wir 5 bzw. 6 Diagramme abgebildet, die zur Veranschaulichung des schulischen Unfallgeschehens dienen soll:

    Die Schulunfälle gesamt über die Letzen Schuljahre, Schulunfälle des aktuellen Schuljahres, Sportunfälle, Pausenunfälle, Wegeunfälle und Schulunfälle ohne Sport-Pause-Wegeunfälle

    Ziel ist es, wenn Schule weiß, wo die eigenen Unfallschwerpunkte liegen, dass man entsprechend reagieren kann.

  • Weitere Informationen sind auf unserem Internetportalwww.sichere-schule.de zu finden. Hier ist eine virtuelle Schule mit allen Bereichen, wie z.B. Naturwissenschaftlicher-Technischer Bereich, Sporthallte, Schwimmhalle, Schulhof komplett mit alle Details abgebildet.

    Hier sind auf alle Vorgaben, Regelungen und Informationsschriften zum kostenlosen Download hinterlegt.

    Zusätzlich gibt es noch das Schulportal der DGUV „Lernen und Gesundheit“ (Link: Lernen und Gesundheit: DGUV LUG (dguv-lug.de)). Hier sind Unterrichtsmaterialien zu den Themen Sicherheit und Gesundheit für Lehrkräfte und Ausbilder, für Schule und Beruf hinterlegt und kostenlos und sofort in Unterricht einsetzbar.

    Jugend will sich-er-leben (JWSL) ist ein Programm für Auszubildende für mehr Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Es bietet didaktisch konzeptionierte Materialien für den Einsatz im Berufsschulunterricht und für die Projektarbeit. Junge Erwachsene und Auszubildende sollten sich frühzeitig mit den Themen für mehr Sicherheit und Gesundheit auseinandersetzen, denn es begegnet ihnen überall im Beruf und zudem im privaten Bereich. JWSL-Präventionsthema 2021/22 ist Hautschutz. Hinzu kommt: Hauterkrankungen treffen Menschen aller Altersgruppen und in allen Lebensbereichen.

  • Schülerinnen und Schüler stehen auf dem direkten Weg von der Wohnung zur Schule und zurück unter Versicherungsschutz. Die Wahl des Verkehrsmittels steht den Versicherten frei

  • Schülerinnen und Schüler sind bei der Teilnahme an Betreuungsmaßnahmen versichert, die unmittelbar nach dem Unterricht (Nachmittagsbetreuung) von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführt werden.

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