Abfallwirtschaft
Im Bereich der Abfallwirtschaft betreut die Unfallkasse Saarland Abfallverbände und Kommunen, welche für die Sammlung von Abfällen, deren Behandlung und Beseitigung sowie die Straßenreinigung zuständig sind. Die Beschäftigten sind während ihrer täglichen Arbeit vielfältigen Gefährdungen ausgesetzt. Den Unfallschwerpunkt dieser Branche bildet die Abfallsammlung. Hier werden täglich mehrere Kilometer zu Fuß zurückgelegt und hunderte schwere Abfallbehälter händisch bewegt. Hierdurch kommt es häufig zu Verletzungen im Fuß- und Handbereich. Durch die Abfälle sind die Beschäftigten verschiedensten Gefahrstoffen und biologischen Stoffen ausgesetzt. Der Aufenthalt im öffentlichen Straßenverkehr bildet eine weitere physische sowie psychische Gefährdung.
Die Unfallkasse Saarland unterstützt die Unternehmerinnen und Unternehmer sowie die Versicherten in der Abfallwirtschaft, um ein möglichst hohes Maß an Sicherheit und Gesundheit in ihrem Bereich sicherzustellen.
Ansprechpartner
Holger Metzger
Aufsichtsperson
- Telefon: +49 6897 9733 62
- Fax: +49 6897 9733 45
- E-Mail: metzger(at)uks.de
Im Folgenden sind nur branchenspezifische Regelungen aufgeführt. Grundsätzliche Verpflichtungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz entnehmen Sie bitte den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention und der dazugehörigen Regel Grundsätze der Prävention.
DGUV Vorschrift 44
„Müllbeseitigung“
DGUV Vorschrift 48
„Straßenreinigung“
DGUV Regel 114-601
„Branche Abfallwirtschaft Teil 1: Abfallsammlung“
DGUV Regel 114-602
„Branche Abfallwirtschaft Teil 2: Abfallbehandlung“
DGUV Information 214-058
„Maßnahmen zur Minderung der Lärmgefährdung bei der Abfallsammlung“
DGUV Information 212-016
„Warnkleidung“
DGUV Inforamtion 214-033
„Sicherheitstechnische Anforderungen an Straßen und Fahrwege für die Sammlung von Abfällen“
"Sicherer Einsatz von Abroll- und Abgleitkippern"
TRBA 213
„Abfallsammlung: Schutzmaßnahmen“
TRBA 214
„Anlagen zur Behandlung und Verwertung von Abfällen“
TRGS 520
„Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle“