Digitaler Lohnnachweis

Private Haushalte sind von der Abgabe des digitalen Lohnnachweises befreit. Die Beitragsberechnung erfolgt wie bisher.

Lediglich Nutzer von Entgeld-Abrechnungsprogrammen benötigen die von der Unfallkasse Saarland mit dem Beitragsbescheid versandten Zugangsdaten, um einmalig den Abgleich der Stammdaten durchzuführen.

Mit der Rückmeldung der Daten wird ein Merkmal übermittelt, das besagt, das kein digitaler Lohnnachweis abzugeben ist.