Detailansicht für den Begriff Versicherte Tätigkeiten

Name des Begriffes: Versicherte Tätigkeiten
Beschreibungen des Begriffes:

Versicherte Tätigkeiten

Die in den §§ 2, 3 und 6 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) genannten Personengruppen sind nicht umfassend gegen Unfälle geschützt, sondern nur gegen solche, die im Zusammenhang mit bestimmten (versicherten) Tätigkeiten stehen. Anhand des Tatbestandsmerkmals der versicherten Tätigkeit ist daher abzugrenzen zwischen Handlungen, die in den Schutzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung fallen und solchen Tätigkeiten, die persönlichen Zwecken dienen und dem privaten Bereich zuzurechnen sind.

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