Der Unfallversicherungsträger hat auch Gesundheitsschäden, die Jahre nach einem Versicherungsfall auftreten, zu entschädigen, sofern die Spätfolgen mit Wahrscheinlichkeit auf den damaligen Versicherungsfall zurückzuführen sind.
Detailansicht für den Begriff Spätfolgen
- Name des Begriffes: Spätfolgen
- Beschreibungen des Begriffes:
Spätfolgen