Detailansicht für den Begriff Sachschäden

Name des Begriffes: Sachschäden
Beschreibungen des Begriffes:

Sachschäden

Die gesetzliche Unfallversicherung haftet grundsätzlich nur für Körperschäden. Sachschäden werden entgegen der Regel bei Hilfeleistungen den versicherten Helfern (z. B. Lebensretter, Nothelfer, Helfer in Hilfeleistungsunternehmen) ersetzt, soweit kein anderweitiger öffentlich-rechtlicher Ersatzanspruch besteht.

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