Zu den Hinterbliebenenrenten gehören Witwen- und Witwerrenten, Witwen- und Witwerrenten an frühere Ehegatten, Waisenrenten und Renten an Verwandte der aufsteigenden Linie (z.B. Elternrenten). Die Vorschriften über Hinterbliebene gelten grundsätzlich auch für Hinterbliebenenleistungen für Lebenspartner.
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Renten an Hinterbliebene