Detailansicht für den Begriff Minijob-Zentrale

Name des Begriffes: Minijob-Zentrale
Beschreibungen des Begriffes:

Minijob-Zentrale

Seit 01. Januar 2006 ist ein einheitlicher Unfallversicherungsbeitrag für geringfügig Beschäftigte (bis 450,00 Euro) in Privathaushalten zusammen mit anderen Sozialversicherungsbeiträgen an die Minijob-Zentrale der Knappschaft Bahn See zu zahlen. Die Unfallkasse bleibt aber weiterhin für die Entschädigung von Unfällen der in Privathaushalten Beschäftigten zuständig. Ebenso bleibt die Unfallkasse für die Beitragserhebung der nicht geringfügig Beschäftigten (mehr als 450,00 Euro) in Privathaushalten zuständig.

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