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Name des Begriffes: Jahresarbeitsverdienst (JAV)
Beschreibungen des Begriffes:

Jahresarbeitsverdienst (JAV)

Der Jahresarbeitsverdienst ist der Gesamtbetrag der Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen des Versicherten in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat, in dem der Versicherungsfall eingetreten ist. Beispiel: Datum des Versicherungsfalls = 6. Juni 2011. JAV-Zeitraum = 01.06.2010 bis 31.05.2011. Der JAV ist Berechnungsgrundlage für Leistungen (z.B. Renten an Versicherte, Renten an Hinterbliebene) aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

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