Durch die Einführung der gesetzlichen Unfallversicherung ist die allgemeine Haftpflicht des Unternehmers gegenüber seinen Betriebsangehörigen (z.B. Beschäftigten) hinsichtlich eines Personenschadens abgelöst worden. Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten haftet anstelle des Unternehmers die gesetzliche Unfallversicherung, die er durch Beiträge alleine finanziert. Diese Haftungsbeschränkung ist auch auf andere Personen ausgedehnt worden (z.B. Arbeitskollegen untereinander).
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Haftungsfreistellung