Detailansicht für den Begriff Freiwillige Versicherung

Name des Begriffes: Freiwillige Versicherung
Beschreibungen des Begriffes:

Freiwillige Versicherung

Auf schriftlichen Antrag können sich Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten freiwillig versichern. Hiervon bleiben bestimmte Personen aber ausgenommen (z. B. Haushaltsführende in Privathaushalten).

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