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Name des Begriffes: Bezugsgröße
Beschreibungen des Begriffes:

Bezugsgröße

Bezugsgröße ist das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag (Übersicht Bezugsgrößen).

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