Ansprechstelle nach dem BTHG/SGB IX für Rehabilitation und Teilhabe
Die Ansprechstelle nach dem Bundesteilhabegesetz/ Sozialgesetzbuch IX (§ 12 SGB IX) für Rehabilitation und Teilhabe der Unfallkasse Saarland berät in allen Fragen zur medizinischen Rehabilitation und zu den Teilhabeleistungen nach den Sozialgesetzbüchern. Dadurch unterstützt sie die frühzeitige Erkennung eines möglichen Rehabilitationsbedarfs.
Die Beratung erfolgt unter anderem zu
Die Ansprechstelle der Unfallkasse Saarland
Kontaktperson:
Holger Dahmen
Telefon: 06897-9733-27
E-Mail: dahmen(at)uks.de
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