Schüler/innen während des Besuchs allgemein- und berufsbildender Schulen

Schüler und Schülerinnen sind während des Besuchs von öffentlichen und privaten allgemein- und berufsbildenden Schulen gesetzlich unfallversichert.

Der Versicherungsschutz umfasst

  • die Teilnahme am Unterricht einschließlich der Pausen,
  • die Teilnahme an sonstigen Schulveranstaltungen außerhalb der Schule, wie Wanderungen, Ausflüge, Besichtigungen, Theaterbesuche, Schullandheimaufenthalte,
  • den Besuch von schulischen Arbeitsgemeinschaften, Neigungs- und Fördergruppen,
  • die Tätigkeit in der Schülermitverwaltung,
  • die Zurücklegung der Wege von und zu dem Ort, an dem der Unterricht oder andere Veranstaltungen stattfinden,
  • die Teilnahme an Betreuungsmaßnahmen, die von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr unmittelbar vor oder nach dem Unterricht durchgeführt werden,
  • die Teilnahme an rechtlich vorgeschriebenen Maßnahmen für die Aufnahme an Schulen,

Die Schüler bzw. Schülerinnen sind nicht gesetzlich gegen Unfall versichert, wenn sie z.B. außerhalb der Schule

  • Hausaufgaben machen,
  • am Nachhilfeunterricht teilnehmen, es sei denn, dieser wird als schulische Veranstaltung durchgeführt,
  • andere private Tätigkeiten ausüben (wie z.B. Schlafen, Essen auf einer Klassenfahrt),

Der Versicherungsschutz ist für die Schüler und Schülerinnen beitragsfrei.

Informationen zur Schülerunfallversicherung finden Sie auch in diesem Video-Clip