Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung

Versichert sind Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung in Betriebsstätten, Lehrwerkstätten, Schulungskursen und ähnlichen Einrichtungen.

Lernende sind Personen jeglichen Alters, in erster Linie Erwachsene, die sich außerhalb der schulischen und betrieblichen Berufsbildung in der Regel auf Grund persönlicher Initiative beruflich aus- oder fortbilden. Dies können gelernte und ungelernte Personen sein oder Berufstätige, die sich neben ihrer Erwerbstätigkeit fachlich qualifizieren wollen.

Dabei muss das Erlernte in einem unmittelbaren Bezug zu einem gegenwärtigen oder zukünftigen Beruf stehen und/oder in erster Linie zum Zweck einer besseren Eingliederung in das Erwerbsleben erfolgen. Lernende, die sich also aus rein privaten, eigennützigen, nicht wirtschaftlichen Interessen der Aus- und Fortbildung zu einem bestimmten Wissens- oder Tätigkeitsgebiet widmen, stehen daher nicht unter dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Zu diesen unversicherten  Tätigkeiten zählen in der Regel Sprachkurse zur Erweiterung der Allgemeinbildung, Malkurse (Hobby), Gesundheitskurse usw.

Zuständiger Unfallversicherungsträger

Die Unfallkasse Saarland ist grundsätzlich zuständiger Unfallversicherungsträger, wenn sich die Bildungseinrichtung in der Trägerschaft des Landes, eines Landkreises, einer Stadt oder Gemeinde befindet. Für Bildungseinrichtungen privater Träger besteht in der Regel Versicherungsschutz über die jeweilige Fach-Berufsgenossenschaft.

Versicherte Tätigkeiten

Zu den versicherten Tätigkeiten zählen die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme und die damit verbundenen direkten Wege.