Personen, die selbständig oder unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege tätig sind

Wer in einem Beschäftigungsverhältnis zu Einrichtungen oder Organisationen des Gesundheitswesens oder der Wohlfahrtspflege steht, ist bereits als Beschäftigte oder Beschäftigter versichert. Hier erfasst werden die selbständig oder unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich Tätigen.

Gesundheitswesen

Unter Gesundheitswesen versteht man Einrichtungen und Tätigkeiten zur Beseitigung oder Besserung eines krankhaften Zustandes oder zur Pflege pflegebedürftiger Personen. Versichert sind z.B. selbständige Hebammen und  Masseurinnen und Masseure.

Aber: Selbständig tätige Ärztinnen und Ärzte, Tierärzte und Tierärztinnen, Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen, Zahnärzte und Zahnärztinnen, psychologische Psychotherapeuten sowie Apothekerinnen und Apotheker werden von dieser Versicherungspflicht über die "Versicherungsfreiheit" ausgenommen.

Wohlfahrtspflege

Wohlfahrtspflege ist die planmäßige, zum Wohl der Allgemeinheit und nicht zum Erwerb ausgeübte Sorge für sozial benachteiligte oder schutzbedürftige Mitmenschen. Hierzu zählen Kinder und Jugendliche sowie pflegebedürftige, kranke, alte und behinderte Menschen. Die Hilfeleistungen werden im Auftrag oder mit Unterstützung einer wohlfahrtspflegerischen Organisation, beispielsweise eines Wohlfahrtsverbandes, erbracht. Dazu gehören z.B. das Diakonische Werk, der Paritätische Wohlfahrtsverband, der Deutsche Caritasverband, die Arbeiterwohlfahrt oder das Deutsche Rote Kreuz.

Beispiele:

  • "Grüne Damen" im Krankenhaus
  • Hospizhelfer und Helferinnen in der Sterbebegleitung

Zuständiger Unfallversicherungsträger (UV-Träger)

Für die Wohlfahrtspflege und den Gesundheitsdienst ist grundsätzlich die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zuständig, wenn es sich um ein Unternehmen der privaten Wohlfahrtspflege handelt.

Dagegen sind die UV-Träger der öffentlichen Hand, wie  z.B. die Unfallkasse Saarland für die öffentliche Wohlfahrtspflege und den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständig.

Versicherte Tätigkeit

Versichert sind alle die Selbständigkeit bzw. das Ehrenamt betreffende Tätigkeiten, einschließlich der damit verbundenen notwendigen Wege.