Ehrenamtlich Tätige in Hilfeleistungsunternehmen

Sie sind in einem Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen oder im Zivilschutz unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich tätig oder nehmen an Ausbildungsveranstaltungen dieser Unternehmen teil. Somit vertreten Sie die Belange der Allgemeinheit und sind nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch - SGB VII - bei Ihrer Tätigkeit gesetzlich unfallversichert.

Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen sind zum Beispiel DRK, Arbeiter-Samariterbund, Johanniterorden, Malteserorden, DLRG, Bergwacht, Freiwillige Feuerwehren, Teilnehmer an Erste-Hilfe-Kursen.

Zum Zivilschutz gehören insbesondere: Selbstschutz, Warndienst, Schutzbau, Katastrophenschutz, Schutz von Kulturgut. Träger des Zivilschutzes sind Bund, Länder, Gemeinden unter Mitwirkung von Hilfsorganisationen.

Aber: Beschäftigte z.B. der Berufsfeuerwehr sind entweder als Beschäftigte bereits versichert oder als Beamte versicherungsfrei.

Der Versicherungsschutz ist beitragsfrei.