Die UKS - wir über uns

Die Unfallkasse Saarland (UKS) im Überblick: Rechtsstellung, Organisation, Aufgaben, Finanzierung, Mitglieder, Versicherte und Leistungen

Versicherungsträger

Die UKS ist eine Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung (Versicherungsträger).

Die UKS ist eine (landesunmittelbare) rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Die Selbstverwaltung wird durch die Versicherten und die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ausgeübt. Die UKS erfüllt im Rahmen des Gesetzes und des sonstigen für sie maßgebenden Rechts ihre Aufgaben in eigener Verantwortung. Selbstverwaltungsorgane der UKS sind die Vertreterversammlung und der Vorstand. Die UKS hat eine Geschäftsführerin, die dem Vorstand mit beratender Stimme angehört. Sie führt die laufenden Verwaltungsgeschäfte. Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch (SGB): erstes, viertes, siebtes, neuntes und zehntes Buch.

Die Mittel für die Ausgaben der UKS (Gesamtbedarf) werden durch jährliche Beiträge der Mitglieder (Unternehmen) aufgebracht.

  • Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
  • Nach Eintritt von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten: Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln und Entschädigung der Versicherten oder ihrer Hinterbliebenen durch Geldleistungen

Unternehmen (Verwaltungen, Anstalten, Einrichtungen und Betriebe)

  • des Landes
  • der Gemeinden und Gemeindeverbände
  • die in selbständiger Rechtsform betrieben werden und an denen das Land, die Gemeinden oder Gemeindeverbände unmittelbar oder mittelbar überwiegend beteiligt ist/sind oder auf deren Organe es/sie einen ausschlaggebenden Einfluss hat/haben
     
  • Beschäftigte der Mitglieder
  • Kinder in Tageseinrichtungen und Tagespflege
  • Schüler/innen und Studierende
  • ehrenamtlich Tätige
  • Hilfeleistende (ehrenamtlich) in freiwilligen Feuerwehren, ASB, MHD usw.
  • Personen, die bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten
  • Pflegepersonen
  • Beschäftigte in Privathaushalten

Wir leisten alles aus einer Hand

  • Prävention (Arbeits- und Gesundheitsschutz)
  • Medizinische Rehabilitation
  • Berufliche Rehabilitation (Teilhabe am Berufsleben)
  • Soziale Rehabilitation (Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft)
  • Entschädigung