Der Gesetzgeber hat den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern gem. der §§ 14 und 162 des Sozialgesetzbuch VII die Möglichkeit eingeräumt, erfolgreiche Präventionsmaßnahmen durch finanzielle Anreize zu fördern.

Die UKS prämiert bereits seit 2008 jährlich die Mitgliedsbetriebe mit einem geringen Unfallaufkommen. In 8 Klassen werden insgesamt Prämien in Höhe von 180.000 € ausgelobt.

Die Prämie ist Anreiz, präventive Maßnahmen zu stärken und weitere Verbesserungen herbeizuführen. Rückblickend lässt sich feststellen, dass der Aussicht, eine Prämie zu gewinnen, zu spürbaren spürbaren Erfolgen in der Präventionsarbeit in vielen unserer Mitgliedsbetrieben geführt hat.

Die ausgeschütteten Prämien gewähren den Betrieben finanzielle Spielräume, um Präventionsmaßnahmen in Angriff zu nehmen, die außerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestmaßnahmen liegen. Und hier zeigt sich ein weiterer begrüßenswerter Effekt der Präventionsprämie. Denn sobald sich die neuen Präventionsmaßnahmen als gewinnbringend erweisen, werden diese aus eigener Kraft fortgeführt, was letztendlich zu einer Verbesserung des Präventionsniveaus in unseren Mitgliedsbetrieben führt. Bei Fragen zu möglichen Maßnahmen zur weiteren Stärkung von Sicherheit und Gesundheit im Betrieb werden die Prämienbegünstigten gerne durch unsere Abteilung Prävention beraten.

Unser Prämienverfahren unterliegt einer ständigen Weiterentwicklung. So haben wir in 2020 die Grundlagen unseres Rankingverfahrens überarbeitet und den Erkenntnissen der letzten Jahre angepasst. Zur Unfallschwere wurde als weitere Größe die Unfallhäufigkeit gleichwertig zur Ermittlung herangezogen. Im Bereich der Kommunen haben wir eine Unterscheidung zwischen größeren und kleineren Kommunen vorgenommen, damit der Betriebsgröße als präventionsbestimmendem Faktor Rechnung getragen wurde.

Die bisherigen Erfahrungen mit der Präventionsprämie bestärken uns in der Fortführung dieses Anreizsystems zur weiteren Verbesserung der präventiven Bemühungen unserer Mitgliedsbetriebe.