Gesundheit im Betrieb

Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger sind gem. den §§ 1 und 14 des Sozialgesetzbuch VII damit beauftragt, mit allen geeigneten Mitteln arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Sie sollen dabei auch den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachgehen. Gleichzeitig haben die Betriebe selbst ein ureigenes Interesse an der Gesundheit ihrer Mitarbeiter, denn gesunde und motivierte Mitarbeiter sind der Garant für einen störungsfreien Betrieb und ein gutes Betriebsergebnis. Um dieses hohe Gut an Leistungsfähigkeit und Gesundheit im Betrieb zu erhalten, bedarf es einer nachhaltigen und systematischen Vorgehensweise.

Die UKS unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe hierbei gerne mit Informationen sowie mit Ideen und Konzepten zur Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren:

  • Ergonomie
  • Bewegungsförderung in Kindertageseinrichtungen
  • Gesundheitsförderliches Führungsverhalten
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement/-förderung (BGM/BGF)
  • Gewaltprävention
  • Fitness in der Feuerwehr
  • Prävention von Hauterkrankungen
  • Prävention von Muskel-Skelett-Erkrankungen
  • Psychische Belastungen und Beanspruchungen

Im Folgenden sind die branchenspezifischen Regelungen des Gesundheitsdienstes aufgeführt. Grundsätzliche Verpflichtungen im Arbeits- und  Gesundheitsschutz entnehmen Sie bitte den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention und der dazugehörigen Regel.

Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (Präventionsgesetz - PrävG)

Landesrahmenvereinbarung

BGM Erfahrungsaustausch

20. – 21.09.2022, Victor’s Seehotel Weingärtner, Nohfelden-Bosen