Sicherheitstraining für Personenkraftwagen und Motorrad

Die Unfallkasse Saarland unterstützt im Interesse der Prävention von Verkehrsunfällen die Teilnahme ihrer Versicherten an einem PKW- bzw. Motorrad-Sicherheitstraining. Ziel des Fahrsicherheitstrainings ist es, Gefahren und Risiken im Straßenverkehr rechtzeitig zu erkennen und zu vermeiden.


  • Die Unfallkasse Saarland beteiligt sich an den Kosten für die Teilnahme von Versicherten (keine Beamte) an Sicherheitstrainings für PKW bzw. Motorrad zur Förderung der Verkehrssicherheit und zur Minderung der Verkehrsunfallzahlen, insbesondere auf dem Arbeitsweg, bis zu einem Höchstbetrag (Mehrwertsteuer eingeschlossen) von 65,00 € je Teilnehmer.
  • Mehrkosten sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.
  • Als Umsetzer-Organisation kommen nur vom DVR anerkannte Organisationen in Frage, die auf dem Teilnehmer-Berechtigungsschein aufgeführt sind (ADAC und Landesverkehrswacht).
  • Die Abrechnung erfolgt ausschließlich und direkt mit den genannten Organisationen gegen Vorlage der vollständig ausgefüllten Teilnehmer-Berechtigungsscheine.
  • Die Kosten der Anreise und der Verpflegung sowie das Risiko von Fahrzeugschäden, die nicht von der Versicherung des Veranstalters ersetzt werden, tragen die Teilnehmer selbst.
  • Die Teilnehmerzahl pro Jahr ist begrenzt.
  • Beachten Sie bitte, dass eine Kostenbeteiligung unsererseits nur möglich ist, wenn der Versicherte vor dem PKW- bzw. Motorrad-Sicherheitstraining den Teilnehmer-Berechtigungsschein über die Schulleitung bzw. den Arbeitgeber erhalten hat.
  • Teilnehmer-Berechtigungsscheine können bei der Unfallkasse Saarland ausschließlich über den Arbeitgeber angefordert werden.
  • Pro Mitgliedsbetrieb der Unfallkasse Saarland können pro Jahr bis zu 5 Teilnehmer berücksichtigt werden. Auf die Teilnahme besteht kein Rechtsanspruch.
  • Schüler allgemein bildender Schulen können Teilnehmer-Berechtigungsscheine nur über die Schulleitung anfordern.
  • Berufsschüler können Teilnehmer-Berechtigungsscheine nur über den Ausbildungsbetrieb bzw. Arbeitgeber anfordern. Dieser muss ein Mitgliedsunternehmen der Unfallkasse Saarland sein.