Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften

Im Bereich Beschäftigung und Qualifizierung betreut die Unfallkasse Saarland  Gesellschaften der öffentlichen Hand, welche Langzeitarbeitslose durch Qualifizierungsangebote und persönliche Hilfestellung wieder für den allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereiten.  Während der Qualifizierung werden meist handwerkliche und sozial-pflegerische Fertigkeiten vermittelt. Im handwerklichen Bereich kommen  verschiedenenste Handwerkzeuge und Maschinen zum Einsatz, durch die Gefahren wie Schnitte, Quetschungen, Stolpern- und Stürzen sowie Lärm im Vordergrund der Präventionsarbeit stehen. Im sozial-pflegerischen Bereich hingegen stehen Gefahren wie Schnitte, Stiche und Infektionsgefahren im Focus des präventiven Handelns.

Die Unfallkasse Saarland unterstützt die Unternehmerinnen und Unternehmer sowie die Versicherten in den Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften, um ein möglichst hohes Maß an Sicherheit und Gesundheit in ihrem Bereich sicherzustellen.

Ansprechpartner

Holger Metzger
Aufsichtsperson


Im Folgenden sind nur branchenspezifische Regelungen aufgeführt. Grundsätzliche Verpflichtungen im Arbeits- und  Gesundheitsschutz entnehmen Sie bitte den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention und der dazugehörigen Regel Grundsätze der Prävention.

DGUV Regel 109-606
„Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“„

DGUV Regel 114-017
„Gärtnerische Arbeiten“

DGUV Regel 112-194
„Benutzung von Gehörschutz“

DGUV Information 209-014
„Lackieren und Beschichten“

DGUV Information 212-016
„Warnkleidung“

DGUV Information 203-023
„Ergonomie an Näharbeitsplätzen“

DGUV Information 209-001
„Sicheres Arbeiten mit Handwerkzeugen“