Bau- und Siedlungsgesellschaften

Im Bereich der Bau- und Siedlungsgesellschaften betreut die Unfallkasse Saarland verschiedene Gesellschaften sowie Kommunen, welche Wohnraum schaffen, verwalten und vermieten. In diesem Bereich stehen die Gefährdungen der Gewerke des Bauhandwerks im Vordergrund, welche bei Sanierungsarbeiten zum Einsatz kommen. Hierzu zählen Elektro- und Sanitärinstallation, Schreiner-, Bodenleger- und Malerarbeiten. Als Gefährudgsfaktoren sind hierbei nicht nur die aktuellen Arbeiten zu sehen, sondern auch die vorhandene Bausubstanz. Die zur Bauzeit verwendeten Stoffe sind oft Schadstoffbelastet. Deren Entfernung oder Bearbeitung birgt zusätzliche Risiken für die Beschäftigten.

Die Unfallkasse Saarland unterstützt die Unternehmerinnen und Unternehmer sowie die Versicherten in der Bau- und Siedlungsgesellschaften, um ein möglichst hohes Maß an Sicherheit und Gesundheit in ihrem Bereich sicherzustellen.

Ansprechpartner

Holger Metzger
Aufsichtsperson


Im Folgenden sind nur branchenspezifische Regelungen aufgeführt. Grundsätzliche Verpflichtungen im Arbeits- und  Gesundheitsschutz entnehmen Sie bitte den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention und der dazugehörigen Regel Grundsätze der Prävention.

DGUV-Vorschrift 38 „Bauarbeiten“

DGUV Regel 101-004
„Kontaminierte Bereiche“

DGUV Information 201-028
„Handlungsanleitung Gesundheitsgefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Gebäudesanierung“

IFA Blatt Nr. 0306
„Schimmelpilze bei Gebäudesanierungen“

IFA Blatt Nr. 0142
„Asbestuntersuchung von Materialproben im Vorfeld von Sanierungen“

TRGS 519
„Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“

TRGS 521
„Abbruch- Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle“

TRGS 524
„Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“