Abwasserbehandlung

Die Unfallkasse Saarland betreut im Bereich der Abwasserbehandlung die 52 saarländischen Kommunen, welche durch einen Zweckverband vertreten werden. Die Beschäftigten  in diesem Bereich sind während ihrer täglichen Arbeit auf Kläranlagen oder bei der Unterhalung des Kanalnetzes vielfältigen Gefährdungen ausgesetzt.  Neben biologischen Gefährdungen und Infektiosgefahren durch die Abwässer selbst, sind hieraus entstehende Gase, welche zu Ersticken oder zu einer Explosion führen können allgegenwärtig.   Aus Wartungsarbeiten heraus entstehen zudem Gefährdungen durch Absturz und Ertrinken. Das Einsteigen in Kanäle und Schächte sowie der Aufenthalt im öffentlichen Straßenverkehr bilden eine weitere physische sowie psychische Gefährdung für die Beschäftigten in der Abwasserbehandlung.

Die Unfallkasse Saarland unterstützt die Unternehmerinnen und Unternehmer sowie die Versicherten in der Abwasserbehandlung, um ein möglichst hohes Maß an Sicherheit und Gesundheit in ihrem Bereich sicherzustellen.

Ansprechpartner

Holger Metzger
Aufsichtsperson


Im Folgenden sind nur branchenspezifische Regelungen aufgeführt. Grundsätzliche Verpflichtungen im Arbeits- und  Gesundheitsschutz entnehmen Sie bitte den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention und der dazugehörigen Regel Grundsätze der Prävention.

DGUV Vorschrift 22
„Abwassertechnische Anlagen“

DGUV Regel 103-602
„Branchenregel Abwasserentsorgung“

DGUV Regel 103-004
„Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen“

DGUV Regel 112-198
„Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz“

DGUV Regel 113-004
„Behälter, Silos und enge Räume“

DGUV Information 203-051
„Sicherheit und Gesundheitsschutz im Abwasserbereich“

DGUV Information 214-067
„Warnkleidung“

TRBA 220
„Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Abwasserstoffen in abwassertechnischen Anlagen“