Unabhängig von den besonderen Regelungen zum Jahresarbeitsverdienst (JAV) im Leistungsrecht ist Im Mitgliederbereich der Höchst-JAV bei der Erstellung der jährlichen Lohnnachweise von Bedeutung. Für jeden einzelnen Beschäftigten ist das Entgelt nur bis zu dieser Höhe zu melden.
Nach der Satzung der UKS beträgt dieser Höchst- JAV das 2,2fache der sog. Bezugsgröße und ist auf volle tausend Euro aufzurunden.


Hier eine Übersicht des Höchst-JAV der letzten Jahre:

AbEuro
01.01.2494.000,00
01.01.2390.000,00
01.01.2287.000,00
01.01.2187.000,00
01.01.2085.000,00
01.01.1983.000,00
01.01.1881.000,00
01.01.1779.000,00
01.01.1677.000,00
01.01.1575.000,00
01.01.1473.000,00
01.01.1372.000,00
01.01.1270.000,00