Detailansicht für den Begriff Haushaltshilfen

Name des Begriffes: Haushaltshilfen
Beschreibungen des Begriffes:

Haushaltshilfen

Alle in Privathaushalten beschäftigte Personen sind nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) unfallversichert. Unter dem Begriff Haushaltshilfe fallen unter anderem Reinigungskräfte, Küchenhilfen, Gartenhilfen, Babysitter sowie Kinder- und Erwachsenenbetreuer.
Seit 01. Januar 2006 ist ein einheitlicher Unfallversicherungsbeitrag für geringfügig Beschäftigte (bis 450,00 Euro) in Privathaushalten zusammen mit anderen Sozialversicherungsbeiträgen an die Minijob-Zentrale der Knappschaft Bahn See zu zahlen. Die Unfallkasse bleibt aber weiterhin für die Entschädigung von Unfällen der in Privathaushalten Beschäftigten zuständig. Ebenso bleibt die Unfallkasse für die Beitragserhebung der nicht geringfügig Beschäftigten (mehr als 450,00 Euro) in Privathaushalten zuständig.

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