Leistungen an Hinterbliebene

Bei Tod durch einen Versicherungsfall werden unter anderem folgende Leistungen gewährt:

Sterbegeld

Das Sterbegeld beträgt ein Siebtel der im Zeitpunkt des Todes geltenden Bezugsgröße.

Überführungskosten

Kosten der Überführung an den Ort der Bestattung werden erstattet, wenn der Tod nicht am Ort der ständigen Familienwohnung der Versicherten eingetreten ist und die Versicherten sich dort aus Gründen aufgehalten haben, die im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit oder mit den Folgen des Versicherungsfalls stehen.

Witwen- und Witwerrente

Witwen oder Witwer erhalten eine Witwen- oder Witwerrente, solange sie nicht wieder geheiratet haben. Die Rentenleistungen betragen jährlich 30 bzw. 40 % des Jahresarbeitsverdienstes. Berücksichtigungsfähiges Einkommen wird angerechnet. Für die ersten drei Monate nach dem Tod wird die Rente in Höhe der Vollrente (Renten an Versicherte) gewährt. Eine Einkommensanrechnung erfolgt nicht.

Waisenrente

Die Rente beträgt 20 % des Jahresarbeitsverdienstes für eine Halbwaise, 30 % des Jahresarbeitsverdienstes für eine Vollwaise. Für die Waisenrenten gelten Altersgrenzen.