| Wir über uns |
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| Freitag, 14. Dezember 2007 | |
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Die Unfallkasse Saarland im Überblick: Rechtsstellung, Organisation, Aufgaben, Finanzierung, Mitglieder, Versicherte und Leistungen.
Versicherungsträger Die UKS ist ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Versicherungsträger).
Rechtsstellung Die UKS ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung (§ 29 Abs. 1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch).
Rechtsgrundlagen Sozialgesetzbuch (SGB): erstes, viertes, siebtes, neuntes und zehntes Buch.
Selbstverwaltung Selbstverwaltungsorgane der UKS sind die Vertreterversammlung und der Vorstand.
Geschäftsführer Der Geschäftsführer gehört dem Vorstand mit beratender Stimme an. Finanzierung Die Mittel für die Ausgaben der UKS (Gesamtbedarf) werden durch jährliche Beiträge der Unternehmer aufgebracht. Aufgaben
Mitglieder der Unfallkasse Saarland Unternehmen *)
*) Verwaltungen, Anstalten, Einrichtungen (z.B. Kindertageseinrichtungen, Schulen) und Betriebe Versicherte
Wir leisten alles aus einer Hand |
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| Letzte Aktualisierung ( Freitag, 12. Februar 2010 ) |
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